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» Duisburg Direkt - Was kann und sollte "Duisburg 2027" leisten?
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Gegen Trickdiebe ist ein Kraut gewachsen

Bernd Müller fand, dass der Feuerwehrmann schon wie einer von der Feuerwehr aussah: Doch die Dringlichkeit, mit der der Feuerwehrmann Einlass in die Wohnung forderte, um die gerade erst installierten Feuermelder zu kontrollieren, überraschte ihn dann trotzdem. So nahm er seinen Schlüssel, schloss die Tür und klingelte beim Nachbarn, um diesen zu bitten, bei der Kontrolle dabei zu sein. Und siehe da, als er mit seinem Nachbarn wieder vor seiner Tür stand, war der Feuerwehrmann auch schon weg. Nur das Klicken der Haustür, die ins Schloss fiel, verriet seinen Abgang. Am nächsten Tag fand er dann in der Zeitung die Bestätigung für sein Misstrauen: Zahlreiche, meist ältere Menschen waren in ihren Wohnungen von der angeblichen Feuerwehr aufgesucht worden, um vorgeblich eine Rauchmelderkontrolle durchzuführen. Doch statt eines sicheren Gefühls gab es Schmuck-, Bargeld- und auch Handydiebstähle. Der vermeintliche Feuerwehrmann war nichts weiter als ein gewöhnlicher Trickdieb, der die Gutgläubigkeit seiner Mitmenschen und ihr Bedürfnis nach Sicherheit schamlos ausgenutzt hatte.

Doch dies ist nur ein Beispiel: Denn immer mal wieder lassen sich Trickdiebe etwas einfallen, um in fremde Wohnungen zu kommen. So ist die Variante „Feuerwehrmann“ nur eine Möglichkeit: Da stehen angebliche Polizisten ebenso vor der Tür, Monteure, die die Sicherheit der Fenster, Installateure, die die Wasserleitung oder Elektriker, die den Stromanschluss des Herdes überprüfen müssten. Bei all diesen Menschen gilt, dass sie sich erstens immer mit einem Dienstausweis ausweisen können und die zweitens dafür Verständnis haben, dass man sich bei ihrer Dienststelle rückversichert, ob Kontrollen jeglicher Art gerade stattfinden. Auch die Hilfe von Nachbarn wird von ehrlichen Menschen immer akzeptiert werden. Deshalb: „Lassen Sie niemanden in die Wohnung, den Sie nicht kennen oder bestellt haben“, rät Volker Dittrich , Geschäftsführer der WoGe Ruhrgebiet, und fügt an: „Bei Kontrollen oder notwendigen Montagearbeiten kündigen wir einen Besuch immer schriftlich vorab an und machen in aller Regel auch Termine mit Ihnen. Zudem werden meist schon lange vorab entsprechende Aushänge am Infobrett in jedem Haus aufgehängt. Darüber hinaus ist es wichtig, zu wissen, dass sich alle unsere Handwerker und Mitarbeiter immer ausweisen können. Selbstverständlich dürfen Sie bei Unsicherheit auch gerne bei uns anfragen, ob irgendwelche Arbeiten oder Kontrollen geplant sind.“

Wenn das Treppenhaus zur Gefahr wird 

Manche Mieter besitzen ein Platzproblem. Da müssen trotz fehlender Freiflächen Möbelstücke untergebracht werden, um entsprechende Kleidung, Schuhe oder andere Utensilien zu verstauen. Mancher Mieter denkt sich dann: „Ich stelle den (Schuh-) Schrank einfach vor meine Eingangstür. Da ist dann bei Bedarf auch ein schneller Zugriff gewährleistet.“ Falsch gedacht! Einen solchen Fall verhandelte im vergangenen Jahr das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen und gab bei seiner Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde Recht. Diese hatte von einem Mieter in einem Haus mit Holztreppen verlangt, einen Schuhschrank mit einer Tür aus Hol zu entfernen. Die Beklagte ging vor Gericht und verlor. Gerichtsurteil hin oder her: Entscheidend sollte auch hier der respektvolle Umgang miteinander sein. Wenn der Nachbar sich verrenken muss, um an ins Treppenhaus gestellten Möbelstücken vorbeizukommen, ist das kein Zustand und kann prinzipiell nicht geduldet werden. Am besten sollte in dieser Situation ein klärendes Gespräch mit allen Hausbewohnern gesucht werden, um eine für alle Parteien akzeptable Lösung zu finden, die keine Hemmnisse für etwaige Notfälle darstellt. 

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Die Genossenschaften in Duisburg kooperieren als Werbeverbund unter dem Slogan „Die Duisburger Wohnungsgenossenschaften. Ein sicherer Hafen.“ Wir gehören dazu. MEHR »