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Duisburg Direkt - Was kann und sollte "Duisburg 2027" leisten?
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Gegen Trickdiebe ist ein Kraut gewachsen
Bernd Müller fand, dass der Feuerwehrmann schon wie einer von der
Feuerwehr aussah: Doch die Dringlichkeit, mit der der Feuerwehrmann
Einlass in die Wohnung forderte, um die gerade erst installierten
Feuermelder zu kontrollieren, überraschte ihn dann trotzdem. So nahm er
seinen Schlüssel, schloss die Tür und klingelte beim Nachbarn, um diesen
zu bitten, bei der Kontrolle dabei zu sein. Und siehe da, als er mit
seinem Nachbarn wieder vor seiner Tür stand, war der Feuerwehrmann auch
schon weg. Nur das Klicken der Haustür, die ins Schloss fiel, verriet
seinen Abgang. Am nächsten Tag fand er dann in der Zeitung die
Bestätigung für sein Misstrauen: Zahlreiche, meist ältere Menschen waren
in ihren Wohnungen von der angeblichen Feuerwehr aufgesucht worden, um
vorgeblich eine Rauchmelderkontrolle durchzuführen. Doch statt eines
sicheren Gefühls gab es Schmuck-, Bargeld- und auch Handydiebstähle. Der
vermeintliche Feuerwehrmann war nichts weiter als ein gewöhnlicher
Trickdieb, der die Gutgläubigkeit seiner Mitmenschen und ihr Bedürfnis
nach Sicherheit schamlos ausgenutzt hatte.
Doch dies ist nur ein Beispiel: Denn immer mal wieder lassen sich
Trickdiebe etwas einfallen, um in fremde Wohnungen zu kommen. So ist die
Variante „Feuerwehrmann“ nur eine Möglichkeit: Da stehen angebliche
Polizisten ebenso vor der Tür, Monteure, die die Sicherheit der Fenster,
Installateure, die die Wasserleitung oder Elektriker, die den
Stromanschluss des Herdes überprüfen müssten. Bei all diesen Menschen
gilt, dass sie sich erstens immer mit einem Dienstausweis ausweisen
können und die zweitens dafür Verständnis haben, dass man sich bei ihrer
Dienststelle rückversichert, ob Kontrollen jeglicher Art gerade
stattfinden. Auch die Hilfe von Nachbarn wird von ehrlichen Menschen
immer akzeptiert werden. Deshalb: „Lassen Sie niemanden in die Wohnung,
den Sie nicht kennen oder bestellt haben“, rät Volker Dittrich ,
Geschäftsführer der WoGe Ruhrgebiet, und fügt an: „Bei Kontrollen oder
notwendigen Montagearbeiten kündigen wir einen Besuch immer schriftlich
vorab an und machen in aller Regel auch Termine mit Ihnen. Zudem werden
meist schon lange vorab entsprechende Aushänge am Infobrett in jedem
Haus aufgehängt. Darüber hinaus ist es wichtig, zu wissen, dass sich
alle unsere Handwerker und Mitarbeiter immer ausweisen können.
Selbstverständlich dürfen Sie bei Unsicherheit auch gerne bei uns
anfragen, ob irgendwelche Arbeiten oder Kontrollen geplant sind.“
Wenn das Treppenhaus zur Gefahr wird
Manche Mieter besitzen ein Platzproblem. Da müssen trotz fehlender
Freiflächen Möbelstücke untergebracht werden, um entsprechende Kleidung,
Schuhe oder andere Utensilien zu verstauen. Mancher Mieter denkt sich
dann: „Ich stelle den (Schuh-) Schrank einfach vor meine Eingangstür. Da
ist dann bei Bedarf auch ein schneller Zugriff gewährleistet.“ Falsch
gedacht!
Einen solchen Fall verhandelte im vergangenen Jahr das
Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen und gab
bei seiner Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde Recht. Diese hatte von
einem Mieter in einem Haus mit Holztreppen verlangt, einen Schuhschrank
mit einer Tür aus Hol zu entfernen. Die Beklagte ging vor Gericht und
verlor.
Gerichtsurteil hin oder her: Entscheidend sollte auch hier der
respektvolle Umgang miteinander sein. Wenn der Nachbar sich verrenken
muss, um an ins Treppenhaus gestellten Möbelstücken vorbeizukommen, ist
das kein Zustand und kann prinzipiell nicht geduldet werden.
Am besten sollte in dieser Situation ein klärendes Gespräch mit
allen Hausbewohnern gesucht werden, um eine für alle Parteien akzeptable
Lösung zu finden, die keine Hemmnisse für etwaige Notfälle darstellt.
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